Gras-, Baum- und Strauchschnittablagerungen im Wald sind verboten!
Mit Verweis auf das geltende Forstgesetz rufen wir in Erinnerung, dass keine Abfälle - Müll, Gerümpel, Baumaterialien, Holzreste, Sägespäne, Rinden, Sträucher, Äste, Stauden, Laub, Rasen etc. - in den Wald transportiert und dort abgelagert werden dürfen.
Jegliche Missachtung dieser Vorschrift wird in Zukunft zur Anzeige gebracht!