Heiz- und Wohnkostenzuschuss neu!

Der Tirol-Zuschuss setzt sich aus dem Heiz- und Wohnkostenzuschuss zusammen und kann zwischen 01.03.2024 und 30.09.2024 beantragt werden. Die Einkommensgrenzen wurden heuer erstmals gestaffelt!

Eine Antragstellung soll vorwiegend über das Online-Formular erfolgen: www.tirol.gv.at/tirolzuschuss.

AntragstellerInnen, denen der Heiz- oder Wohnkostenzuschuss 2023 bewilligt wurde, bekommen im März 2024 einen Folgeantrag zugeschickt. Bei gleichbleibender Einkommenssituation bzw. unveränderter Haushaltszusammensetzung sind keine Unterlagen erforderlich.  Bei einer Veränderung der Einkommenssituation bzw. der Haushaltszusammensetzung (Zu- bzw. Wegzug, Geburt, …), ist der entsprechende Vermerk anzuführen sowie die erforderlichen Unterlagen zu übermitteln. 


Richtlinie_Wohnkostenzuschuss_2024.pdf herunterladen (0.77 MB)

Richtlinie_Heizkostenzuschuss_2024.pdf herunterladen (0.62 MB)

Folgeantrag_HKZ_WKZ_2024.pdf herunterladen (0.27 MB)

Antragsformular_HKZ_WKZ_2024.pdf herunterladen (0.3 MB)

11.03.2024